… seit 1998 als gemeinnütziger und anerkannter Betreuungsverein tätig und
Durch das Betreuungsgesetz vom 01.01.1992 wurde die umfassende Entmündigung Volljähriger abgeschafft. Stattdessen wird durch die gesetzliche Betreuung das Recht auf Selbstbestimmung in den Vordergrund gestellt.
Dieses „Recht auf rechtliche Vertretung“ ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 3 Titel 3 „rechtliche Betreuung“ geregelt. Zum 01.01.2023 ist hier eine große Reform in Kraft getreten, die die Selbstbestimmung der betreuten Person weiter stärkt. Die Wünsche der zu betreuenden Person werden damit in den Mittelpunkt aller Entscheidungen gestellt, die ein Betreuer im Rahmen der gerichtlich bestimmten Aufgabenkreise trifft und umsetzt. Mit der Einführung des reformierten Betreuungsrechts ist der Gesetzgeber den Vorgaben von Artikel 12 der UN- Behindertenrechtskonvention gefolgt.
Die Aufgabe, die einem gesetzlichen Betreuer übertragen werden, sind genau festgelegt: Der Betreuer unterstützt eine betroffene Person in solchen Angelegenheiten, die diese allein nicht regeln kann.
Beispiele hierfür sind:
Der Betreuer kann für diese Angelegenheiten als gesetzlicher Vertreter für eine Person eingesetzt werden, wenn das Betreuungsgericht ihn dazu bestimmt hat. Auf die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen hat dies grundsätzlich keine Auswirkung. Der Betreuer soll lediglich den Betroffenen unterstützen und wenn nötig, ihn gesetzlich nach außen vertreten.
Eine Betreuung kann bei Gericht beantragt werden. Dort wird auch darüber entschieden, wer als Betreuer eingesetzt wird.
Da jede Betreuung dem Wohl des Betroffenen dienen soll, steht insofern der vertrauensvolle und persönliche Kontakt zwischen Betreuer und Betreutem im Vordergrund. Deshalb findet bei der Auswahl des Betreuers der Wunsch des Betroffenen besondere Berücksichtigung.
Zum Betreuer kann zum Beispiel vorgeschlagen werden:
Betreut werden volljährige Menschen, die ihre persönlichen Angelegenheiten nicht oder nicht allein erledigen können, weil sie
Ein wichtiger Leitgedanke des Betreuungsgesetzes ist der Grundsatz der Erforderlichkeit, da eine Betreuung letztendlich immer auch einen erheblichen Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt.
Deshalb kann ein Betreuer nur bestellt werden, wenn es keine anderen Alternativen gibt. Hierunter fallen z.B. Unterstützungsangebote von Verwandten und Bekannten. Erst wenn diese nur unzureichend oder gar nicht vorhanden sind, sollte ein Betreuer bestellt werde.
Grundsätzlich gilt: Eine Betreuung soll nur so lange dauern, wie dies nötig ist. Spätestens nach 7 Jahren muss geprüft werden, ob die Betreuung noch notwendig ist oder nicht.
Walltorstraße 17, 35390 Gießen
FAX: 0641 / 3010766
info@vbb-mittelhessen.de
Jeden 1. Montag im Monat von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr und nach Vereinbarung
Anmeldung erforderlich!!!
26. Februar 2025
16. April 2025
Juni 2025
August 2025
Oktober 2025
Dezember 2025
Anmeldung erforderlich!!!
22. März 2025 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Dachsaal, Walltorstraße 17, 35390 Gießen
Anmeldung erforderlich!!!
Schulung für ehrenamtlich rechtliche Betreuer und solche die es werden wollen nach dem „Hessischen Curriculum“
Die Schulung von ehrenamtlich rechtlichen Betreuern gehört zu den Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine. Mit der Einführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) zum 01.01.2023 hat die Schulung einen besonderen Stellenwert zum Schutz der zu betreuenden Person erlangt.
Nach der Neuregelung des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 sind alle bestellten ehrenamtlich rechtlichen Betreuer, die keine familiäre Bindung zur betreuten Person haben verpflichtet sich bei „ihrem“ örtlichen Betreuungsverein aus-und weiterbilden zu lassen und eine Vereinbarung darüber mit diesem abzuschließen.
Gesetzliche Grundlage ist der § 22 BtOG. Darüber hinaus steht es allen „Familienbetreuern“ frei, sich auf diese Weise an einen Betreuungsverein zu binden.
Im „Hessischen Curriculum“ werden grundlegende Inhalte, als auch die Änderungen im Betreuungsrecht vermittelt.
Das „Hessische Curriculum“ umfasst 10 Module.
Modul 1 – Einführung in die Gesetzliche Betreuung
Modul 2 – Gesetzliche Grundlagen
Modul 3 – Rechte und Pflichten der rechtlich Betreuenden
Modul 6 – Geistige Behinderung
Modul 7 – Psychiatrische Erkrankungen
Modul 5 – Demenzerkrankung
Modul 4 – Selbstbestimmung und Unterstützte Entscheidungsfindung
Modul 9 – Kommunikation
Modul 8 – Sozialleistungen im Überblick
Modul 10 – Zusammenfassung, Abschluss Schulungsreihe
Dachsaal, Walltorstraße 17, 35390 Gießen
Anmeldung erforderlich!!!
Das Angebot richtet sich an ehrenamtlich rechtliche Betreuer und an einem Ehrenamt Interessierte. Von Anfragen beruflich tätiger Betreuer möchten Sie Abstand nehmen.
Der Betreuungsverein ist Mitglied der LAG Betreuungsvereine Hessen und arbeitet eng mit der Betreuungsbehörde des Landkreis Gießen zusammen.
Finanziell gefördert wird der Betreuungsverein durch das Land Hessen und dem Landkreis Gießen.
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